Mandanten Steuerkanzlei JobstFreiberufler

Die selbständige Tätigkeit dieses Personenkreises ist in erster Linie geprägt von speziellen Fachkenntnissen wie z.B. bei Ärzten, Zahnärzten, Rechtsanwälten, Ingenieuren, Architekten, Apothekern, freien Journalisten und Künstlern.

Er unterliegt in seiner Berufsausübung nur den standesrechtlichen Richtlinien der jeweiligen Berufsorganisation. Da für Freiberufler zum Teil spezielle steuerliche Vorschriften gelten ist hier auch spezieller Beratungsbedarf gegeben, der bereits bei der Begründung der selbständigen Tätigkeit beginnt.


Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Fachgebiet konzentrieren können, bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen auf dem bürokratischen Sektor auch während des laufenden Geschäftsgangs an:

  • die Übernahme der Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • die betriebswirtschaftliche Analyse und Beratung
  • die Beratung bei Investitions- und Finanzierungsplanung
  • Ihre Vertretung vor der Finanzbehörde und ggf. den Finanzgerichten
  • die Beratung auf dem Gebiet der Altersvorsorge
  • das Erfüllen sämtlicher Erklärungspflichten
  • der Planung der Unternehmensnachfolge

Gerne beraten und begleiten wir Sie bei:

  • der Wahl der zulässigen und geeigneten Rechtsform
  • den unter Umständen beabsichtigten Zusammenschluss mit Berufskollegen
  • der Erstellung eines speziellen Gründungskonzepts
  • der Erstellung eines Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplans

Ihnen die Gewissheit zu geben steuerlich optimal vertreten und beraten zu sein ist unser oberstes Ziel.